Neben den Hygieneverordnungen der Länder, den Anforderungen der Krankenkassen, den Empfehlungen der Berufsverbände und der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie), sowie dem Infektionsschutzgesetz sind die technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beachten.

Voraussetzung für die Umsetzung der Hygieneanforderungen in der Podologie Praxis

  • Persönliche Qualifikation
  • Persönliche Hygiene
  • Schutzausrüstung
  • Räumliche Gegebenheiten
  • Apparative Ausstattung, Einrichtung und Instrumente
  • Produkte für die korrekte Flächen- und Instrumentendesinfektion und Sterilisation

Ein hoher hygienischer Standard wird bei uns groß geschrieben.

Um eine Übertragung von Krankheitserregern oder Pilzen von Patient zu Patient sicher auszuschließen verwenden wir ausschließlich sterile und eingeschweißte Instrumente.

Nach jeder podologischen Behandlung wird der Behandlungsbereich desinfiziert. Einige Bilder demonstrieren den Reinigungs- Desinfektions- und Sterilisationsprozess der podologischen Instrumente. Zuerst werden die Instrumente in einer Desinfektionsspülmaschine gereinigt und desinfiziert.

Durch die Desinfektion wird die Anzahl der Keime deutlich reduziert. Anschließend werden die sauberen und keimarmen Instrumente in Sterilisationsfolie eingeschweißt und damit für die Sterilisation vorbereitet. Im Sterilisator, dem sogenannten Autoklav, werden die Instrumente bei 134 °C und 2 bar Wasserdampfüberdruck sterilisiert. Durch die Sterilisation werden alle Keime sicher abgetötet.

Der Sterilisationsprozess wird im Rahmen der Qualitätssicherung dokumentiert. Dieses aufwendige Verfahren sichert ihnen als Patient eine optimale Hygiene.